Belletristengesllschaft Die Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága) Der Verband wurde am 27. April 1997 gegründet. Die Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága) wurde unter der Teilnahme von mehr als 100 Schriftstellern gegründet. Mit ihren seit ihrer Gründung abgehaltenen Lesungs-Festivals, Veranstaltungen und Stellungnahmen erwarb sich die Gesellschaft Rang und Anerkennung. Die Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága) ist heute der zweitgrößte Schriftsteller- und Dichterverband in Ungarn. Die 293 Mitglieder der Gesellschaft vertreten auf dem Gebiet der Romane, Filme, Dramen, Gedichte, Studienbände und der Kunstkritik den spannendsten Teil des gegenwärtigen ungarischen literarischen Lebens. Die als Verband funktionierende Gesellschaft ist gleichzeitig eine fachliche, Interessen vertretende und Dienst leistende Organisation. Ihr Ziel ist es, die universalen und örtlichen Interessen der Literatur auch in den elektronischen und gedruckten Medien erscheinen zu lassen und die von der Generalversammlung formulierten öffentlich-kulturellen Stellungnahmen zu vertreten. Die ständige Erneuerung der ungarischen Literatur kann auch im Interesse jeder angesehenen Firma stehen, die auf die Qualität ihrer eigenen geschriebenen Kommunikation und Werbematerialien einen Wert setzen. Die Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága) möchte im neuen Jahrhundert ein positives und zeitgemäßes Vorbild sein. Ihre Schriftsteller und Autoren interessieren – generationsunabhängig – nicht die Begrabung des geschriebenen Wortes und der Kultur, sondern die neuen literarischen Herausforderungen, Mittel und Grenzgebiete des Informationszeitalters. 1. Name des Verbandes Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága) 2. Sitz des Verbandes 1053 Budapest, Károlyi M. u. 16. 3. Ziele Die Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága) ist ein Fach-, Interessenvertretungs- und Dienstleistungsverband, den einander im geistigen Sinne nahe stehende Schriftsteller, die das literarische Schaffen voneinander in Ehre halten, gegründet haben. Ihr Ziel ist es, die Interessen, Meinungen und Stellungnahmen, die die Generalversammlung, die Arbeitsgruppen des Verbandes oder weitere, von der Generalversammlung bevollmächtigte Organe formuliert haben, öffentlich darzustellen und an jedem möglichen Forum zu vertreten. Zu den wichtigsten Zielsetzungen des Verbandes zählt es, zu der Lösung der existenziellen Probleme seiner Mitglieder beizutragen und aus diesem Ziel mit jeder Organisation zusammenzuarbeiten, die sich für dieselben Ziele betätigt. Ein weiteres Ziel ist es, mit Dienstleistungen zu der Lösung von praktischen, mit der schriftstellerischen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden, fachlichen Problemen beizutragen. Das Ziel des Verbandes ist es, an der Gestaltung des Images des „Hauses der Literatur” und an seiner Tätigkeit teilzunehmen. Sein Ziel ist es ferner, ein ungarisches und fremdsprachiges Informationsnetz zustande zu bringen, das auch im Internet erscheint, und anderen Schriftstellerorganisationen, Zeitschriften, Buchverlagen, Stiftungen und kulturellen Organisationen über die schriftstellerische Tätigkeit, Interessen, Vorhaben und Erreichbarkeit der Verbandsmitglieder aktuelle Informationen liefert, und seine eigenen Mitglieder über die Preisausschreiben, Stipendien und Publikationsmöglichkeiten, Konferenzen und kulturellen Ereignisse informiert, und ihnen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bei der Kontaktaufnahme behilflich ist. Das Ziel des Verbandes sind zum Schluss alle kulturellen Tätigkeiten, die die Mitglieder des Verbandes gemeinsam beschließen und fördern. 4. Entstehung und Auflösung der Mitgliedschaft 4.1. Die Gründungsmitglieder des Verbandes: Namen auf der beigefügten Anwesenheitsliste (s. weiter oben) 4.2. Mitglied des Verbandes kann ungeachtet der Staatsbürgerschaft jede Privatperson sein, die literarische Werke schafft, und die mit den Zielen des Verbandes einverstanden ist. 4.3. Der Beitrittsantrag erfolgt schriftlich, über die Mitgliedschaft entscheidet die Generalversammlung. Über die Entscheidung erhält der Antragsteller eine schriftliche Benachrichtigung. 4.4. Die Rechte und Verpflichtungen der Gründungsmitglieder und der später aufgenommenen Mitglieder des Verbandes sind gleich. 4.5. Die Mitgliedschaft wird aufgelöst: • Durch die schriftliche Ankündigung des Austritts • Durch den Tod des Mitglieds • Durch Ausschluss • Durch die Auflösung des Verbandes 4.6. Die Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder: Das Mitglied des Vereins ist berechtigt, die Diskussion von mit den Zielen des Verbandes zusammenhängenden Fragen zu initiieren, an den Entscheidungen mit Stimmrecht teilzunehmen, vom Verband um zielgerechte Interessenvertretung zu bitten, an der Informationstätigkeit des Verbandes und an dessen Veranstaltungen teilzunehmen und die Leistungen des Verbandes in Anspruch zu nehmen. Das Mitglied des Verbandes ist berechtigt und verpflichtet, an der Arbeit des Verbandes teilzunehmen, im Falle des Gewähltwerdens in einen Posten, sein Amt nach seinem besten Wissen zu walten, sowie ist es verpflichtet, den regulären, von der Generalversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag zu zahlen. 5. Organisation und Arbeit des Verbandes Die leitenden Organe des Verbandes sind die Generalversammlung und der Vorstand. Die Amtsträger des Verbandes sind die/der Vorsitzende und die zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand kann nach Bedarf zur Verwirklichung ständiger und aktueller Ziele Arbeitsgruppen bilden. Der Verband unterhält ein Büro, um die organisatorische Arbeit und die Leistungen zu sichern, mit dessen Leitung er einen sachbearbeitenden Wirtschaftsdirektor beauftragt. 1. Generalversammlung Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungen treffende Organ des Verbandes. Die Generalversammlung kommt jedes Jahr mindestens dreimal zusammen. Die Generalversammlung hat außertourlich zusammenzukommen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Mitgliedschaft schriftlich initiiert wird. An der Generalversammlung nimmt jedes Mitglied mit Stimmrecht teil. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Mitgliedschaft anwesend sind. Die Generalversammlung trifft ihre Entscheidungen durch offene Wahl. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn 50% der Stimmberechtigten + 1 Person anwesend sind. Für die Entscheidungen durch Wahlen ist die qualifizierte Mehrheit erforderlich, d.h. zwei Drittel der Stimmen der Anwesenden. Im ausschließlichen Wirkungsbereich der Generalversammlung liegen: • Die Statuten des Verbandes festzulegen, sie zu bestätigen und abzuändern • Den Zusammenschluss des Verbandes mit einer anderen Organisation, oder seine Auflösung zu deklarieren • Das Budget des Verbandes zu genehmigen • Mitglieder aufzunehmen und auszuschließen • Vorstandsmitglieder zu wählen, ihren Bericht gutzuheißen und sie zurückzurufen • Arbeitsgruppen zu bilden und aufzulösen, ihren Vorstand zu bestimmen und ihn zurückzurufen • Die Höhe der Mitgliedsgebühr festzulegen. 2. Vorstand Der Vorstand ist das sachbearbeitende und Vertretungsorgan des Verbandes, der zwischen den Generalversammlungen mit voller Befugnis – einschließlich der Unterfertigungskompetenz – den Verband vertritt. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern (der/dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden), die die Generalversammlung von den Mitgliedern des Verbandes für die Dauer von drei Jahren wählt. Für die Vertretung des Verbandes gegenüber dritten Personen sind die/der Vorsitzende, im Falle ihrer/seiner Behinderung die zwei stellvertretenden Vorsitzenden einzeln befugt. Es ist die Aufgabe der/des Vorsitzenden, die Generalversammlung zusammenzurufen. Zwischen den Generalversammlungen leitet bzw. beaufsichtigt die/der Vorsitzende die Tätigkeit des Verbandes, einschließlich die Arbeit des durch den sachbearbeitenden Wirtschaftdirektor geführten Büros. 3. Arbeitsgruppen Die Generalversammlung kann zur Verrichtung bestimmter Aufgaben aus den Mitgliedern des Verbandes Arbeitsgruppen bilden. Bei Bedarf sind auch Experten heranzuziehen, die nicht Mitglieder des Verbandes sind. Die Arbeitsgruppen sind keine selbständige Rechtsperson. Mitglied der Arbeitsgruppen kann jedes Mitglied des Verbandes sein. Ein Mitglied kann auch an der Arbeit mehrerer Arbeitsgruppen teilnehmen. Es ist die Aufgabe der Leiter der Arbeitsgruppen, diese zusammenzurufen, ihre Arbeit zu leiten, die vereinbarten Standpunkte, Meinungen, Dokumente und Ergebnisse im Informationsnetz des Verbandes bzw. vor der Öffentlichkeit zu präsentieren. 6. Finanzen Das Vermögen des Verbandes bildet sich in erster Linie aus den Mitgliedsgebühren der Gründungsmitglieder. Das Vermögen des Verbandes kann außerdem durch Spenden von Individuen und Rechtspersonen sowie bei Ausschreibungen gewonnenen Mitteln ergänzt werden. Zur Annahme der Spenden ist die Bewilligung der/des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich. Der Verband verantwortet für seine Schulden mit seinem eigenen Vermögen. Die Mitglieder verantworten für die Schulden des Verbandes – außer der Zahlung des Mitgliedsbeitrags – mit ihrem eigenen Vermögen nicht. Der Verband kann in zweiter Linie auch wirtschaftliche Unternehmungstätigkeit verrichten, wenn dies die Generalversammlung zum Zweck der Verwirklichung der Ziele für notwendig erklärt. Der Verband kann für den Ausbau und Unterhalt seines Informationsnetzes sowie zur Sicherung seines Haushaltes einen sachbearbeitenden Wirtschaftsdirektor im Rahmen eines Auftrags-Rechtsverhältnisses beschäftigen. 7. Die Auflösung des Verbandes Der Verband wird in den vom Gesetz II. über das Vereinsrecht v. J. 1989 in den Paragraphen 20-21 bestimmten Fällen aufgelöst. Im Falle der Auflösung des Verbandes soll sein Vermögen für allgemeinnützige, mit den Zielen des Verbandes im Zusammenhang stehende Zwecke in der Zivilsphäre verwendet werden. In den in den Statuten nicht geregelten Fragen sind die Bestimmungen des Gesetzes II. v. J. 1989 und das Bürgerliche Gesetzbuch maßgebend. Die Statuten wurden von der Generalversammlung des Verbandes am 3. Juni 1997 bestätigt. Vorstand: Vilmos Csaplár – Vorsitzender Krisztián Grecsó – stellvertretender Vorsitzender János Háy– stellvertretender Vorsitzender Zahl der Mitglieder: 263 Die Förderung der Literatur durch den Staat ist seit der Zeit des Kommunismus ein zusammengestückeltes System. Die Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága) führt mit anderen Schriftstellerverbänden zusammen eine Verhandlungsreihe mit dem Ministerium für Kulturelles Erbe, deren Ziel eine umfassende Regelung des Förderungssystems auf Gesetzesebene ist. Die Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága) arbeitet auch an dem Ausbau der Beziehung zwischen der Literatur und des Privatkapitals: die Sponsoren des Preises der Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága), der seit Jahren zugeteilt wird, sind Firmen und Banken in Ungarn. Die Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága) nimmt seit Jahren am grössten Freilichtfestival Europas, am Insel-Festival in Budapest mit Lesungen teil. Die Belletristengesellschaft (Szépírók Társasága) hält auch die urheberrechtliche, Interessenvertretungs- und schriftstellerisch-ethische Kompatibilität mit den Normen der Europäischen Union im der EU frisch beigetretenen Ungarn für ihre Aufgabe. Schwerpunkte der Aktivitäten 1. Die Durchführung der gesetzlichen Regelung des heimischen Literaturförderungssystems. 2. Kompatibilität mit der Europäischen Union. |